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BGH, 21.09.1965 - VI ZR 98/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Trägerin der Arbeiterrentenversicherung
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1152
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 16.11.1990 - 3 U 142/89
Schmerzensgeld; Unterkieferfraktur mit geringer Dislokation; Vorsätzliche …
Zwar kommt bei Körperverletzungen grundsätzlich dann die Anrechnung eines Mitverschuldens des Verletzten in Betracht, wenn dieser die Verletzungshandlung durch sein eigenes Verhalten geradezu provoziert hat, vgl. BGH VersR 1965, 1152. - LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Regress privater Krankenversicherung nach Prügelei
Da das Verhalten des Beklagten in Anbetracht dieser Gesamtumstände in einem deutlich milderen Licht erscheint und insbesondere die streitgegenständlichen Verletzungsfolgen des Zeugen C unschwer vermieden worden wären, wenn sich der Zeuge gegenüber dem Beklagten auf eine verbale Ansprache beschränkt hätte, führt die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge hier zu einer hälftigen Haftungsquotierung (vgl. zur Frage dieser Haftungsquotierung: BGH, Urteil vom 21.09.1965 - VI ZR 98/64 = VersR 1965, 1152; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 864, 865; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 477).